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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Deliktsbereiche

Führerschein

Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist

Für viele Mandanten ist der Führerschein im Verkehrsstrafverfahren wichtiger als die eigentliche Strafe – beruflich wie privat. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich beide Seiten im Blick.

Fahrverbot

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe bzw. Nebenfolge: Der Führerschein wird für einen bestimmten Zeitraum amtlich verwahrt, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.

  • Im Bußgeldverfahren (§ 25 StVG): ein bis drei Monate, etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsverstößen oder nach § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze). Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
  • Im Strafverfahren (§ 44 StGB): ein bis sechs Monate.

Wie sich ein Fahrverbot im Bußgeldverfahren vermeiden lässt, erläutere ich auf der Seite Fahrverbot vermeiden.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung (§ 69 StGB) wiegt schwerer: Die Fahrerlaubnis erlischt. Bei bestimmten Taten – etwa Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit erheblichem Schaden – ist der Täter in der Regel als ungeeignet anzusehen.

Zugleich setzt das Gericht eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a StGB). Häufig wird die Fahrerlaubnis schon im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen (§ 111a StPO); diese Zeit wird auf die Sperrfrist angerechnet.

Ansatzpunkte der Verteidigung

  • Prüfung der Messung von Atem- oder Blutalkohol (Alkoholmessung, Blutentnahme)
  • Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Führerscheins und Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung
  • Ausnahmen von der Sperre für bestimmte Fahrzeugarten (§ 69a Abs. 2 StGB)
  • Verkürzung der Sperrfrist, etwa durch die Teilnahme an anerkannten Nachschulungskursen

Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden; ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Verstößen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig eine MPU. Mehr dazu unter Fahrerlaubnis.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen