Die Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr beschränkt sich häufig nicht auf das Strafverfahren. Wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet (z. B. wegen Trunkenheit im Verkehr), kann die Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen haben.
Unterstützung in folgenden Bereichen
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Modell „Mainz 77“
- Vorbereitungskurse
- Drogenscreening
- verwaltungsgerichtliche Verfahren bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen