Dem Verkehrsstrafrecht werden alle Delikte zugeordnet, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen, z. B.:
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), § 142 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, § 229 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB
- fahrlässige Tötung, § 222 StGB
Strafrecht und Verkehrsrecht aus einer Hand
Die Verteidigung bei diesen Delikten erfordert auch besondere Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht. Rechtsanwalt Achim Unden ist Fachanwalt für Strafrecht und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Häufig liegt der Schwerpunkt der Verteidigung auf dem Erhalt oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Gesetzliche Nebenfolgen bei Straßenverkehrsdelikten können das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sein.
Geht es nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit – etwa einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer –, finden Sie Hinweise auf der Seite Verkehrsanwalt Reutlingen.
