Sexualstrafverfahren werden von Presse und Gesellschaft besonders beachtet. Der sogenannte Kachelmann-Prozess hat hier traurige Berühmtheit erlangt. Die Vorverurteilung und Stigmatisierung durch die Gesellschaft, schon wenn nur ein Verdacht oder ein Ermittlungsverfahren bekannt wird, ist für den Beschuldigten eine große Belastung. Seit jeher stehen solche Verfahren im Fokus; „Kinderschänder“ und ähnliche Bezeichnungen sind nur zu schnell ausgesprochen.
Der Welle öffentlicher Empörung und Anteilnahme muss mit professioneller Verteidigung, Souveränität und Courage begegnet werden.
Der Zeugenbeweis
Zentraler Punkt ist zumeist der Zeugenbeweis. Ihm kommt in fast allen Verfahren herausragende Bedeutung zu, obwohl in der Aussagepsychologie seit Langem bekannt ist: „Allenfalls die Hälfte aller Zeugenaussagen ist als zuverlässig anzusehen“ (vgl. Bender/Nack, „Tatsachenfeststellung vor Gericht“).
Die Prüfung der Glaubhaftigkeit kindlicher Aussagen gehört zum Tätigkeitsbereich eines aussagepsychologischen Sachverständigen. Die Kontrolle und Bewertung von Glaubhaftigkeitsgutachten ist ein wesentliches Element der Verteidigung.
