Rückruf

    Sexualstrafverfahren werden durch Presse und Gesellschaft besonders beachtet. Der sog. Kachelmann-Prozess hat in jüngerer Zeit traurige Berühmtheit erlangt. Die Vorverurteilung und Stigmatisierung bei Bekanntwerden auch nur eines Verdachts oder eingeleiteten Ermittlungsverfahrens durch die Gesellschaft ist für den Angeschuldigten eine große Belastung. Seit jeher stehen solcheVerfahren im Focus, “Kinderschänder” und ähnliche Titulierungen sind nur zu schnell ausgesprochen.

    Der Welle öffentlicher Empörung und Anteilnahme muss begegnet werden mit professioneller Verteidigung, Souveränität und Courage.

    Zentraler Punkt ist zumeist der Zeugenbeweis. Diesem kommt in fast allen Verfahren eine herausragende Bedeutung zu, obwohl in der Aussagepsychologie seit langem die Erkenntnis bekannt ist: Allenfalls die Hälfte aller Zeugenaussagen sind als zuverlässig anzusehen,vgl. Bender/Nack im Standardwerk “Tatsachenfeststellungenvor Gericht”.

    Die Prüfung der Glaubhaftigeit von kindlichen Aussagen liegt im Tätigkeitsbereich eines aussagepsychologischen Gutachters. Die Kontrolleund Bewertung der Glaubwürdigkeitgutachen ist ein wesentliches Element der Veteidigung.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden, Gartenstraße 32, 72764 Reutlingen

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