Verteidigung in allen Strafrechtsgebieten, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Körperverletzung, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitaldelikte, Verkehrsdelikte, Jugendstrafrecht, Bußgeldverfahren.
Die Beauftragung eines Strafverteidigers sollte möglichst früh erfolgen; nur so lassen sich rechtzeitig die Weichen stellen und ggf. noch ein Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht vermeiden. Grundsätzlich gilt die Regel:
Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei und Behörden, solange nicht Rücksprache mit dem Anwalt gehalten wurde.
Nur der Verteidiger erhält umfangreiche Akteneinsicht in die Ermittlungs- und Gerichtsakte. Erst nach Kenntnisnahme der Akten wird eine effiziente Verteidigung möglich sein.
Rechtsanwalt Achim Unden wurde im Jahre 2009 durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Im Gegensatz zu den Bezeichnungen „Anwalt für Strafrecht“ oder „Strafverteidiger“ ist diese Bezeichnung berufsrechtlich geschützt. Nur bei nachgewiesener Qualifikation in praktischer und theoretischer Hinsicht erfolgt auf Antrag hin die Verleihung durch die jeweilige Kammer. Rechtsanwalt Achim Unden ist zudem auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Beide Fachanwaltstitel ergänzen sich idealerweise bei Delikten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Laufende Fortbildungen gewährleisten die Kenntnis aktuell relevanter Rechtsprechung.
