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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Deliktsbereiche

Betrug

Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB)

Betrug gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht – vom Online-Kauf über Sozialleistungen bis zum Wirtschaftsstrafverfahren. Strafbar ist, wer einen anderen täuscht, dadurch einen Irrtum erregt und ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst, die zu einem Vermögensschaden führt – mit der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

Strafrahmen

  • Grundtatbestand: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; schon der Versuch ist strafbar.
  • Besonders schwerer Fall, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes: sechs Monate bis zehn Jahre (§ 263 Abs. 3 StGB).
  • Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug ist ein Verbrechen (§ 263 Abs. 5 StGB).

Häufige Fallgruppen

  • Waren bestellt und nicht bezahlt, Ware verkauft und nicht geliefert (z. B. über Online-Plattformen)
  • Tankbetrug, Zechbetrug
  • Leistungsbetrug gegenüber Jobcenter, Sozialamt oder Krankenkasse
  • Abrechnungsbetrug, Subventions- und Kreditbetrug
  • Computerbetrug (§ 263a StGB), etwa bei der unbefugten Verwendung fremder Kartendaten

Ansatzpunkte der Verteidigung

Der Betrug hat viele Tatbestandsmerkmale – jedes muss nachgewiesen werden. Häufig fehlt es am Vorsatz zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsschlusses: Wer bei Vertragsschluss zahlen wollte und später nicht mehr konnte, begeht keinen Betrug. Auch die Höhe des Schadens ist oft streitig.

Eine frühe Schadenswiedergutmachung kann sich erheblich auswirken – bis hin zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage. Zu beachten ist außerdem die Einziehung des erlangten Geldes, die den Beschuldigten oft härter trifft als die Strafe.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen