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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Deliktsbereiche

Waffenrecht

Verstöße gegen das Waffengesetz – und was für Jäger und Sportschützen auf dem Spiel steht

Verstöße gegen das Waffengesetz reichen von der Ordnungswidrigkeit bis zum Verbrechen. Betroffen sind nicht nur Personen ohne Erlaubnis, sondern auch Jäger und Sportschützen, etwa wegen fehlerhafter Aufbewahrung. Für sie steht neben der Strafe die Waffenbesitzkarte und der Jagdschein auf dem Spiel.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

VerstoßFolge
Umgang mit bestimmten verbotenen Schusswaffen, etwa vollautomatischen Waffen (§ 51 WaffG)1 bis 5 Jahre (Verbrechen)
Erwerb, Besitz oder Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis (§ 52 Abs. 1 WaffG)6 Monate bis 5 Jahre
Umgang mit verbotenen Gegenständen, z. B. Schlagringen, oder fahrlässige Begehung (§ 52 Abs. 3, 4 WaffG)Geldstrafe oder bis 3 Jahre (fahrlässig bis 2 Jahre)
Führen bestimmter Messer, Verstöße gegen Waffenverbote bei Veranstaltungen und in Verbotszonen, Aufbewahrungsmängel (§ 53 WaffG)Bußgeld

Messer im Alltag

Das Führen von Einhandmessern sowie von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ist ohne berechtigtes Interesse verboten (§ 42a WaffG). Ein berechtigtes Interesse besteht etwa bei der Berufsausübung, beim Brauchtum oder beim Sport. Seit Herbst 2024 gilt zusätzlich ein Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten, Märkten und Sportveranstaltungen (§ 42 Abs. 4a WaffG) sowie in Zügen und Bahnhöfen des Fernverkehrs (§ 42b WaffG). Weitere Waffen- und Messerverbotszonen können durch Verordnung festgelegt werden; dort darf die Polizei auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.

Zuverlässigkeit und Waffenbesitzkarte

Für Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins ist oft nicht die Strafe das größte Problem, sondern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG):

  • Wer rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurde, gilt in der Regel fünf Jahre lang als unzuverlässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG). Bei Straftaten nach dem Waffen- oder Jagdrecht gilt das auch bei Fahrlässigkeit.
  • Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ist die Unzuverlässigkeit zwingend (zehn Jahre).
  • Das gilt auch für Taten ohne Bezug zu Waffen, etwa Trunkenheit im Verkehr.

Die Behörde widerruft dann die Erlaubnisse; die Waffen müssen abgegeben werden. Die Grenze von 60 Tagessätzen ist deshalb für Jäger und Sportschützen entscheidend. Darauf ist die Verteidigung auszurichten – eine Einstellung des Verfahrens wirkt sich auf die Zuverlässigkeit nicht aus.

Ansatzpunkte der Verteidigung

  • Liegt überhaupt eine Waffe im Sinne des Gesetzes vor? Die Einordnung von Messern, Schreckschuss- und Softairwaffen ist oft streitig.
  • Gab es ein berechtigtes Interesse oder eine Ausnahme?
  • Vorsatz oder bloße Fahrlässigkeit, etwa bei Erbschaften oder bei der Aufbewahrung?
  • Strafmaß unterhalb der für die Zuverlässigkeit maßgeblichen Grenze.
Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen