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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Strafe und Vollstreckung

Geldstrafe

Tagessätze, Tagessatzhöhe und Zahlungserleichterungen

Das Strafgesetzbuch kennt als Hauptstrafen die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe, §§ 38 ff. StGB.

Tagessätze

Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt, § 40 StGB. Sie beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze.

Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz beträgt mindestens 1 € und höchstens 30.000 €.

In der Regel geht man bei der Tagessatzhöhe vom täglichen Nettoeinkommen des Täters aus, § 40 Abs. 2 StGB. Finanzielle Belastungen, insbesondere Unterhaltsverpflichtungen, sind von diesem Einkommen abzuziehen.

Zahlungserleichterungen

Nach § 42 StGB sind dem Täter Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung zu bewilligen, wenn ihm die sofortige Zahlung nicht zuzumuten ist.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen