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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Richtiges Verhalten und Verteidigung

Verteidiger / Strafverteidiger

Die Stellung des Verteidigers im Strafverfahren

Der Verteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und der berufene Berater und Vertreter des Rechtsuchenden.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil vom 26. November 1998 – in Zusammenfassung der vorangegangenen Rechtsprechung – die Rechtsstellung des Verteidigers wie folgt beschrieben:

„Der Verteidiger ist als Rechtsanwalt ein selbständiges, dem Gericht und der StA gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege. In seiner Beistandsfunktion darf er sich nur der prozessual und standesrechtlich erlaubten Mittel bedienen; ein Recht zur Lüge hat er ebenso wenig (…) wie ein Recht zur Beratung bei der Lüge (…). Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (…) oder Beweisquellen zu verfälschen (…).“

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen