Grundsätzlich gilt: Schweigen!
Dennoch hat das Geständnis in der Praxis große Bedeutung, etwa für das Strafmaß. Ein geständiger Angeklagter kann meist eine geringere Strafe erwarten, vor allem wenn den Prozessbeteiligten dadurch eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart wird.
Allerdings hat ein Geständnis geringen Wert, wenn es nur aus prozesstaktischen Gründen erfolgt, weil aufgrund der Beweislage eine Verurteilung ohnehin sicher ist.
Das Geständnis ist ein Umstand, der grundsätzlich bei der Strafzumessung berücksichtigt wird, vgl. § 46 StGB.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen