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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Gericht und Hauptverhandlung

Anklageschrift

Öffentliche Anklage und Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

Ohne vorherige Anklage durch die Staatsanwaltschaft kann ein gerichtliches Verfahren nicht stattfinden. Die Anklageschrift hat in erster Linie Informationscharakter: Was wird wem vorgeworfen?

Die Verteidigung hat Mängel der Anklageschrift unverzüglich zu rügen. Ist die Anklageschrift fehlerhaft, ist ein Antrag auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens zu stellen.

Wichtige Gründe für die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens sind z. B. dauernde Verhandlungsunfähigkeit, Strafunmündigkeit, Immunität oder Verfolgungsverjährung.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen