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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Gericht und Hauptverhandlung

Hauptverhandlung

Ablauf, Verteidigungsstrategie und Zeugenbefragung

Wurde Anklage erhoben oder gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Strafverteidigers gehört zu Beginn die Prüfung, ob das Gericht ordnungsgemäß besetzt ist. Die Besetzungsfrage ist deshalb von herausragender Bedeutung, weil eine fehlerhafte Besetzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt, § 338 Nr. 1 StPO.

Verteidigungsstrategie

Spätestens zu Beginn muss die Verteidigungsstrategie zwischen dem Angeklagten und dem Verteidiger abgesprochen sein: Aussageverweigerung oder Geständnis, Teilgeständnis oder Angaben zur Sache über den Verteidiger. Eine Einlassung zur Sache kann sinnvoll sein, wenn sich die Verteidigung auf das Strafmaß beschränkt. Die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses ist zu berücksichtigen.

Gang der Hauptverhandlung

Feststellung der Beteiligten durch das Gericht, Verlesung der Anklage, Anhörung des Angeklagten, gegebenenfalls Beweisaufnahme, Plädoyers und Urteilsverkündung.

Zeugen und Sachverständige

Die Befragung von Zeugen in der Hauptverhandlung ist von herausragender Bedeutung. Hier bedarf es der genauen Kenntnis des vorhandenen Aussagematerials, beispielsweise der Vernehmungsprotokolle der Polizei, und der Gegenüberstellung mit den Aussagen der Zeugen unter dem Eindruck der Hauptverhandlung. Nur so können etwaige Widersprüche aufgezeigt und die Glaubhaftigkeit der Aussage erschüttert werden.

Auch die Vernehmung von Sachverständigen muss durch die Verteidigung sorgfältig vorbereitet werden. Bei umfangreichen Prozessen lässt sich der Prozessstoff nicht an einem Tag bewältigen; Fortsetzungstermine sind dann die Regel.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen