In geeigneten Fällen wird die Staatsanwaltschaft nicht zwingend Anklage erheben, sondern im Strafbefehlsverfahren beim Amtsgericht beantragen, einen Strafbefehl zu erlassen.
Gegen den Strafbefehl ist der Einspruch zulässig. Er kann binnen einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab der Zustellung, bei dem Gericht eingelegt werden, das den Strafbefehl erlassen hat.
Muster eines Einspruchs
Der Einspruch muss nicht begründet werden. Sinngemäß genügt eine Einspruchseinlegung nach folgendem Muster:
An das Amtsgericht …
In der Strafsache gegen N. N. lege ich gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts ### vom 01.01.2015, Aktenzeichen ### ### ##, zugestellt am 05.01.2015, EINSPRUCH ein. Eine Begründung des Einspruchs erfolgt nach AKTENEINSICHT, die hiermit beantragt wird.
