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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Richtiges Verhalten und Verteidigung

Fachanwalt für Strafrecht

Was der Fachanwaltstitel bedeutet

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt verliehen wird und nachweist, dass er auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt (§ 43c BRAO).

Die Voraussetzungen für den Erwerb und das Führen des Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Es gibt derzeit 24 verschiedene Fachanwaltschaften. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) führten zum 1. Januar 2025 insgesamt 46.148 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mindestens einen Fachanwaltstitel; das sind rund 28 % der Anwaltschaft.

Erwerb und Fortbildung

Der Fachanwaltstitel wird erworben durch die Teilnahme an einem Lehrgang, das Bestehen von Klausuren und den Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Der Fachanwalt muss sich laufend fortbilden und dies jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Rechtsanwalt Achim Unden führt seit 2009 die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und seit 2011 zusätzlich die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen