Rückruf

    In einigen Fällen wird die Verteidigung nicht umhin kommen eigene Ermittlungen anzustrengen. Selbstverständlich kann der Verteidiger auch außerhalb der Hauptverhandlung Zeugen befragen und eigene Recherchen betreiben. Oftmals ist dies geboten, wenn bestimmte Zeugen durch Polizei und Staatsanwaltschaft nicht befragt wuden, bspw. als Entlastungszeugen für den Mandanten eine grosse Rollespielen könnten. Soweit Personen zunächst ausfindig gemacht werden müssen, unbekannt verzogen sind, deren Verhältnisse unklar, kann ein Detektivbüro helfen. Moderne Ermittlungsbüros arbeiten nicht mehr mit Fotokamera und Schlapphut, die meisten Informationen werden auf elektronischem Wege in Erfahrung gebracht.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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