In manchen Fällen kommt die Verteidigung nicht umhin, eigene Ermittlungen anzustellen. Selbstverständlich kann der Verteidiger auch außerhalb der Hauptverhandlung Zeugen befragen und eigene Recherchen betreiben. Oftmals ist dies geboten, wenn bestimmte Zeugen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht befragt wurden, die beispielsweise als Entlastungszeugen für den Mandanten eine große Rolle spielen könnten.
Müssen Personen zunächst ausfindig gemacht werden, sind sie unbekannt verzogen oder sind ihre Verhältnisse unklar, kann ein Detektivbüro helfen. Moderne Ermittlungsbüros arbeiten nicht mehr mit Fotokamera und Schlapphut; die meisten Informationen werden auf elektronischem Wege in Erfahrung gebracht.
