Die Tätigkeit des Strafverteidigers beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung. Die meist entscheidendere Tätigkeit erfolgt schon im Ermittlungsverfahren – bereits hier werden die Weichen für den späteren Prozessverlauf gestellt.
Als Ermittlungsverfahren wird der Verfahrensabschnitt bezeichnet, in dem Staatsanwaltschaft oder Polizei erstmals Maßnahmen gegen einen Beschuldigten einleiten – sei es auch nur intern, ohne dass der Betroffene davon Kenntnis hat. Regelmäßig ist schon im Ermittlungsverfahren daran zu arbeiten, dem Beschuldigten eine öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.
Aufgaben der Verteidigung
Neben der Akteneinsicht gilt es in erster Linie, Informationen zu beschaffen und die Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Die genaue rechtliche und tatsächliche Kenntnis des Verfahrens und des Geschehensablaufs ist das vorrangige Ziel der Verteidigung – neben der Abwehr einschneidender Maßnahmen wie Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Durchsuchung.
Grundsatz: Keine Einlassung ohne genaue Aktenkenntnis! Machen Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
