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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Strafe und Vollstreckung

Bewährungsauflage

Auflagen und Weisungen bei einer Bewährungsstrafe

Wird auf eine Freiheitsstrafe erkannt, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, erlässt das Gericht einen Bewährungsbeschluss. Darin wird die Bewährungszeit festgesetzt; unter Umständen werden weitere Auflagen erteilt, § 56b StGB.

Auflagen

Diese Auflagen können sein:

  • Wiedergutmachungszahlungen
  • Zahlungen an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung
  • Ableistung von Arbeitsstunden

Weisungen

Weiterhin kann das Gericht Weisungen erteilen, § 56c StGB. Diese können beispielsweise sein:

  • regelmäßige Meldepflicht
  • Anzeige eines Wohnungswechsels
  • Kontaktverbot zu bestimmten Personen
  • Pflicht, Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen
Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen