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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Gericht und Hauptverhandlung

Plädoyer / Schlussvortrag

Die Schlussvorträge in der Hauptverhandlung

Im Strafverfahren sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die letzten Prozesshandlungen vor dem letzten Wort des Angeklagten und dem Urteil. Gemäß § 258 StPO können die Verfahrensbeteiligten zum Ergebnis der Hauptverhandlung vortragen und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht Ausführungen machen.

Aus § 258 StPO ergibt sich zwar nicht zwingend die Reihenfolge der Schlussvorträge; in der Regel trägt aber die Staatsanwaltschaft zuerst vor.

Die Verteidigung und vor allem der Angeklagte dürfen sich nicht täuschen lassen: Ein noch so gelungener, emotionaler und ausführlicher Schlussvortrag kann Fehler oder Versäumnisse in der Hauptverhandlung nicht heilen.

Nach den Schlussvorträgen folgt – gegebenenfalls nach einer Unterbrechung, die Minuten oder auch mehrere Tage dauern kann – das Urteil.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen