In Strafsachen entscheidet der Bundesgerichtshof über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Land- und Oberlandesgerichte.
Die Strafsenate
Beim Bundesgerichtshof bestehen sechs Strafsenate: fünf in Karlsruhe und – seit 2020 – der 6. Strafsenat in Leipzig. Jedem Senat sind Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugewiesen. Die aktuelle Verteilung ergibt sich aus dem jährlichen Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs.
Spezialzuständigkeiten
Unabhängig von der regionalen Verteilung sind folgenden Strafsenaten Spezialmaterien zugewiesen:
- 1. Strafsenat: Militärstrafsachen, Vergehen gegen die Landesverteidigung, Steuer- und Zollstrafsachen
- 3. Strafsenat: Staatsschutzsachen
- 4. Strafsenat: Verkehrsstrafsachen

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen