Als „Opferanwalt“ wird umgangssprachlich häufig der Rechtsanwalt des Opfers einer Straftat bezeichnet. Er kümmert sich um die Belange des Opfers – von der Strafanzeige bis zur Einlegung eines Rechtsmittels.
Das Hauptaufgabenfeld des Opferanwalts ist die Vertretung in der Nebenklage sowie die Stellung von Adhäsionsanträgen. Informationen zur Nebenklage finden Sie hier.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen