Rückruf

    Auch in Strafsachen gibt es zahlreiche Fristen zubeachten. Was tun, wenn bspw. die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl verstrichen ist? Was, wenn die Rechtsmittelfrist zur Einlegung der Berufung oder Revision abgelaufen ist?

    Voraussetzung für die Wiedereinsetzung ist das Versäumen einer Frist oder das Ausbleiben in einem Termin ohne eigenes Verschulden. Das Verschulden eines Rechtsanwalts wird, anders als im Zivilrecht, dem Betroffenen selbst nicht zugerechnet.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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