Auch in Strafsachen sind zahlreiche Fristen zu beachten. Was tun, wenn beispielsweise die Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl verstrichen ist? Was, wenn die Frist zur Einlegung der Berufung oder Revision abgelaufen ist?
Voraussetzung für die Wiedereinsetzung ist, dass eine Frist oder ein Termin ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Das Verschulden eines Rechtsanwalts wird dem Betroffenen – anders als im Zivilrecht – nicht zugerechnet.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen