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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Kosten und Entschädigung

Entschädigung

Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Finanzielle Ansprüche gegen den Staat sind möglich, wenn gegen den Betroffenen Strafverfolgungsmaßnahmen betrieben wurden.

§ 1 StrEG – Entschädigung für Urteilsfolgen

(1) Wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn ohne Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.

Muster für einen Entschädigungsantrag

An das Amtsgericht ### ###, Az. ### Js #####/##

Entschädigungsantrag nach dem StrEG

In der Strafsache gegen ##### beantrage ich gemäß § 8 Abs. 1 StrEG festzustellen, dass die Staatskasse dem Beschuldigten für die durchgeführte Durchsuchung seiner Geschäftsräume in ### vom #### und die Beschlagnahme seiner EDV-Anlage vom ### bis einschließlich ### zur Entschädigung verpflichtet ist.

Der Beschuldigte wurde durch Urteil des Amtsgerichts vom Vorwurf des Betrugs in 23 Fällen insgesamt freigesprochen. Im Ermittlungsverfahren wurde die oben genannte Firmenanschrift des Beschuldigten durchsucht und die gesamte EDV-Anlage, bestehend aus sieben Computern, beschlagnahmt. Die Anlage wurde dem Beschuldigten am ### wieder herausgegeben.

Die Staatskasse ist dem Beschuldigten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG zur Entschädigung für die oben genannten Strafverfolgungsmaßnahmen verpflichtet. Ausschluss- oder Versagungsgründe gemäß §§ 5, 6 StrEG liegen nicht vor.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen