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Anwaltskanzlei Achim Unden – Strafverteidiger

Ratgeber Strafrecht · Kosten und Entschädigung

Anwaltsgebühren im Strafverfahren

Gesetzliche Gebühren und Vergütungsvereinbarung

Die Gebühren des Verteidigers ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren sind nach Verfahrensabschnitten gestaffelt. Unterschieden werden Grundgebühr, Verfahrensgebühren und Terminsgebühren. Je nach Fortschritt des Verfahrens sind unterschiedliche Gebühren zu berechnen. Der Anwalt bestimmt die angefallenen Gebühren im Rahmen seines Ermessensspielraums.

Mittelgebühren

In durchschnittlichen Fällen ist in der Regel die sogenannte Mittelgebühr anzusetzen. Überblick über die Mittelgebühren des Wahlverteidigers (Stand: RVG seit 1. Juni 2025, jeweils netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer):

  • Grundgebühr: 240 €
  • Verfahrensgebühr im Ermittlungsverfahren: 198 €
  • Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag vor dem Amtsgericht: 330 €

Vergütungsvereinbarung

Die gesetzlichen Gebühren reichen in umfangreichen und schwierigen Fällen kaum aus, um eine sachgerechte Verteidigung zu gewährleisten. In solchen Fällen ist eine gesonderte, mit dem Mandanten auszuhandelnde Vergütungsvereinbarung zu treffen. Das hat für Anwalt und Mandant den Vorteil, dass von vornherein Klarheit über die Kosten der Verteidigung besteht.

In meiner Kanzlei rechne ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab. Die Einzelheiten besprechen wir vor Beginn des Mandats – transparent und schriftlich.

Rechtsanwalt Achim UndenFachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht · Gartenstraße 35, 72764 Reutlingen