Rückruf

    Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die gesetzlichen Gebühren der Verteidigung nur in besonderen Fällen, bspw. beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren hingegen werden die Gebühren für die Verteidigung unproblematisch übernommen, auch beim Vorsatzdelikt.

    Ich übernehme gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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