Rückruf

    Die Verteidigung von Straftaten im Straßenverkehr beschränkt sich häufig nicht nurauf das Strafverfahren. Soweit der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wurde (z.B. Trunkenheit im Verkehr) kann unter Umständen  die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung zur Teilnahme im Straßenverkehr hegen.

    Ich biete Hilfestellung in folgenden Bereichen:

    – Medizinisch-Psychologische
    -Untersuchung (MPU)
    – Modell Mainz 77
    – Vorbereitungskurse
    – Drogenscreening
    – verwaltungsgerichtliche Verfahren bei Führerscheine ntzug

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Achim Unden Reutlingen

    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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