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    Als “Opferanwalt” wird umgangssprachlich häufig der Rechtsanwalt des Opfers einer Straftat bezeichnet. Dieser wird sich um die Belange des Opfers kümmern, von der Fertigung einer Strafanzeige bis zur Einlegung eines Rechtsmittels. 

    Das Hauptaufgabenfeld des Opferanwalts ist die Vertretung einer Nebenklage sowie die Einlegung von Adhäsionsanträgen. Informationen zur Nebenklage finden Sie hier.

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden, Gartenstraße 32, 72764 Reutlingen

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