Rückruf

    Soweit Anklage erhoben wurde oder gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde, wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Strafverteidigers gehört zu Beginn die Prüfung, ob das Gericht ordnungsgemäß besetzt wurde. Die Besetzungsfrageist deshalb von herausragender Bedeutung, weil eine fehlerhafte Besetzung einen absoluten Revisionsgrund darstellt, § 338 Nr. 1 StPO. Spätestens zu Beginn muss die Verteidigungsstrategie zwischen dem Angeklagten und dem Verteidiger abgesprochen sein:

    Aussageverweigerung oder Geständnis, Teilgeständnis oder Angaben zur Sache über den Verteidiger. Eine Einlassung zur Sache kann sinnvoll sein, wenns sich die Verteidigung auf das Strafmaß beschränkt. Die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses ist zu berücksichtigen. Gang der Hauptverhandlung: Feststellung der Beteiligten durch das Gericht, Verlesung der Anklage, Anhörung des Angeklagten, ggf. Beweisaufnahme, Plädoyers und Urteilsverkündung.

    Die Befragung von  Zeugen in der Hauptverhandlung ist von herausragender Bedeutung. Hier bedarf es der exakten Kenntnis von vorhandenem Aussagematerial, bspw. der Vernehmungsprotokolle der Polizei, und Gegenüberstellung der Aussagen der Zeugen unter dem Eindruck der Hauptverhandlung. Nur so können etwaige Widersprüche aufgezeigt und dem Zeugen die Glaubhaftigkeit abgeschnitten werden. 

    Auch die Vernehmung von Sachverständigen muss durch die Verteidigungsorgfältig vorbereitet werden. Bei umfangreichen Prozessen wird der Prozeßstoff nicht in einem Tag bewältigt werden können, Fortsetzungstermine sind dann die Regel. 

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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