Rückruf

    Die Tätigkeit des Strafverteidigers beginnt nicht erst in der Hauptverhandlung. Die meist entscheidendere Tätigkeit erfolgt schon im Ermittlungsverfahren – bereits hier werden die Weichen für den späteren Prozeßverlauf gestellt.

    Als Ermittlungsverfahren wird derjenige Verfahrensabschnitt bezeichnet, in welchem erstmalig durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei Maßnahmen gegen einen Beschuldigten eingeleitet werden, sei es auch nur intern, ohne daß der Betroffene hiervon Kenntnis hat. Regelmäßig wird schon im Ermittlungsverfahren daran zu arbeiten sein, dem Beschuldigten eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

    Neben der Akteneinsicht gilt es in erster Linie Informationen zu beschaffen und die Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Die genaue rechtliche und tatsächliche Kenntnis vom Verfahren und Geschensablauf ist das primäre Ziel der Verteidigung, neben der Abwehr von einschneidenden Maßnahmen wie Beschlagnahme, Untersuchungshaft, Durchsuchung.

    Grundsatz: Keine Einlassung ohne genaue Aktenkenntnis! Machen Sie grundsätzlich zunächst von Ihrem Schweigerecht gebrauch!

    Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden Reutlingen

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